Kinderreisepass
Für Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 12 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich.
Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild ausgestellt.
Statusabfrage hoheitlicher Dokumente
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Mo: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Do: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Fr: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
HINWEIS: Für Meldebescheinigungen besteht die Möglichkeit einer kontaktlosen Beantragung. Senden Sie dafür eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: buergerbuero@bingen.de
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Als Nachweise sind eine Abstammungsurkunde und ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Wenn das Kind im schreibfähigen Alter ist, muss es den Antrag selbst unterschreiben. Weiterhin ist die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten notwendig.
Gebühren:
€ 13,00