Wohngeld
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
+++ Aus technischen Gründen ist eine Online-Beantragung leider aktuell nicht möglich. (Stand Juni 2026) +++
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers: Erstantrag
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers: Weiterleistungsantrag
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung:
Erst-Antrag - Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung: Weiterleistungsantrag
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind z.B. Leistungsempfänger von:
- Arbeitslosengeld II
- Grundsicherung im Alter
sofern die Kosten der Unterkunft bei dieser Berechnung bereits berücksichtigt wurden.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur unter https://mkbwk.rlp.de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld-1.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Wohngeldstelle
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-187 / -190
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr
Mo 14:00-18:00 Uhr
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Mietzuschuss:
- Mietbescheinigung (kann auch heruntergeladen werden) und Mietvertrag
- Nachweise der Einkünfte aller Familienmitglieder (Lohnabrechnungen - evtl. muss Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber angefordert werden, Rentenbescheide, ALG I-Bescheide, Zinseinnahmen etc.)
- Nachweis bezügl. Mietzahlungen (Kto.-Auszug)
Lastenzuschuss:
- Bescheinigung über aufgenommene Darlehen und Nachweis (Kto.-Auszug der Darlehnsabbuchung)
- Grundbuchauszug
- Grundsteuerbescheid
- Nachweise der Einkünfte s.o.