Widerspruch gegen Datenübermittlung und Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- oder Auskunftssperren können in folgenden Fällen beantragt werden:
- Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Altersjubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Ehejubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
++ geänderte Öffnungszeiten am MO den 09.09.2024 ++
von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Nachmittags geschlossen!!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 - 15 .00 Uhr
Do: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.