Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister - juristische Personen
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es beinhaltet vier Gruppen von Eintragungen, nämlich
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.
Das Gewerbezentralregister wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.
Die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen Privatpersonen (natürliche Personen) bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Allgemeinen bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde.
Die Auskunft muss grundsätzlich persönlich beantragt werden, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen durch deren gesetzlichen Vertreter.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Cindy Pahlke
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Gebühren:
€ 13,00