Maklererlaubnis
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter)
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen - das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
will, bedarf der Erlaubnis.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Cindy Pahlke
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Folgende Unterlagen werden benötigt*:
- Gewerbeanmeldung gemäß §14 Gewerbeordnung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- Bescheinigung in Steuersachen
- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- Nachweis über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO)
*Die benötigten Unterlagen stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen etc., aufgrund von anstehenden verordnungsrechtlichen oder gesetzlichen Änderungen, bleiben vorbehalten
Gebühren:
zu 1., 3. und 4.: nach Zeit- und Sachaufwand
zu 2.: € 700,00