Lernmittelbefreiung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist wiederkehrend für jedes Schuljahr zu stellen.
Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe erfüllen:
- Ihr Kind ist an einer Binger Grundschule bzw. der Realschule plus „Am Scharlachberg“ für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet
- Sie erhalten Sozialleistungen (Sozialhilfe, Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, etc.) oder Sie verfügen über ein geringes Jahreseinkommen 2024 bzw. 2025 (die Einkommenstabelle finden Sie auf dem Merkblatt zum Antrag auf Lernmittelfreiheit)
Die blanko Papier-Formulare für das Antragsverfahren werden zu Beginn des Jahres an die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule ausgehändigt. Bitte nutzen Sie jedoch vorzugsweise die Möglichkeit eines Online-Antrages unter nachstehendem Link:
Zum Online-Antragsformular für die Lernmittelbefreiung
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, wird Ihrem Antrag auf Lernmittelfreiheit entsprechend zugestimmt und Sie erhalten den Bewilligungsbescheid für die unentgeltliche Schulbuchausleihe. Ihrem Kind werden somit alle notwendigen gedruckten und digitalen Lernmittel kostenfrei ausgeliehen. Eine Registrierung im Internetportal der Schulbuchausleihe ist nicht erforderlich. Dies ist nur für die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe (gegen Ausleihgebühr) notwendig, welche genutzt werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme im Rahmen der unentgeltlichen Schulbuchausleihe nicht erfüllt sind.
Bitte schicken Sie Ihren vollständigen Antrag fristgemäß bis zum 16. März 2026 an die Stadtverwaltung Bingen, Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein oder geben Sie diesen im jeweiligen Schulsekretariat ab. Unvollständige Anträge auf Lernmittelfreiheit werden nicht bearbeitet und zeitnah an die Antragsteller zurückgesendet.
Sollte Ihr Kind an einer anderen meist weiterführenden Schule (z.B. Rochus-Realschule + / IGS Stromberg / Stefan-George-Gymnasium / Hildegardisschule / BBS etc.) angemeldet sein, so wenden Sie sich bitte grundsätzlich an den zuständigen Schulträger. Dieser ist meist auf der jeweiligen Schul-Homepage unter „Impressum“ zu finden.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Schulen
- Ansprechpartner
- Heike Rosenberger
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-215
- Telefax
- 06721 184-222
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung