Personalausweis beantragen
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Deutsche Staatsangehörige benötigen als Identitätsnachweis einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
Statusabfrage hoheitlicher Dokumente
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
++ Geänderte Öffnungszeiten i n den rheinland-pfälzischen Sommerferien (29.6.-7.8.):
Mo 8:30-12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Di-Do 8:30-13:00 Uhr
Fr 8:30-12:00 Uhr
++
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Ein Termin ist nicht nötig. Kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten ins Bürgerbüro.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Bei der Beantragung eines neuen Dokumentes ist das alte Dokument sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mit QR-Code mitzubringen. Das biometrische Passbild muss von einem zertifizierten Fotostudio oder Fotografen sein. Im Bürgerbüro können keine Aufnahmen gemacht werden. Bei einer Erstbeantragung ist außerdem eine aktuelle Abstammungsurkunde vorzulegen.
Ab dem 6. Lebensjahr muss der oder die Beantragende persönlich erscheinen.
Das fertige Ausweisdokument kann von einer beauftragten Person abgeholt werden, wenn sie über eine Vollmacht verfügt (Formular siehe unten).
Gebühren:
Der Personalausweis kostet bis zum 24. Lebensjahr € 27,60,
ab dem 24. Lebensjahr € 46,00.