Führungszeugnis
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Führungszeugnisse werden überwiegend benötigt für Bewerbungen/Einstellungen bei Arbeitgebern, sowie für behördliche Zwecke wie Anmeldung eines Gewerbes, Beantragung eines Führerscheins etc.
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".
Die Beantragung eines Führungszeugnisses muss grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen kann sie durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nach Beantragung beträgt die Wartezeit zwischen 8 - 14 Tagen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
++ Öffnungszeiten an Weihnachten und zwischen den Jahren:
vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist die Verwaltung geschlossen.
Das Bürgerbüro öffnet am 23.12. von 8.30 - 12.00 Uhr
und am 27.12. von 8.30 - 12.00 Uhr
in Notbesetzung für dringende Passangelegenheiten!! ++
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- genaue Anschrift des Empfängers, wenn es sich um ein behördliches Führungszeugnis handelt
- eventuell Vollmacht
Erweiterte Führungszeugnisse:
Bei der Beantragung eines erweiternden Führungszeugnisses muss vom Antragsteller ein schriftlicher Nachweis von der anfordernden Stelle (z.B.: privater Arbeitgeber bzw. Behörde) vorgelegt werden, woraus die Notwendigkeit für die Beantragung eines erweiternden Führungszeugnisses hervorgeht.
Gebühren:
€ 13,00
Ein Führungszeugnis kann alternativ auch online beantragt werden
Zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen gelangen Sie über den nachstehenden Link des Bundesjustizministeriums: