Gewerbean- / -ab- und -ummeldungen
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Tobias Blind
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721/184-188
- Telefax
- 06721/184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ausweisdokument
- bei Anmeldung einer im Handelsregister eingetragenen Firma (z. B GmbH, KG, OHG) Kopie des Handelsregisterauszuges
Gebühr:
€ 40,00