Hebesätze
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Den Gemeinden ist das Recht eingeräumt, die Hebesätze der Realsteuern festzusetzen.
Die Hebesätze sind Hundertsätze der Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbeträge. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in der Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein festgesetzt. Ab dem 01.01.2025 werden die Hebesätze für die Grundsteuer in der Hebesatzsatzung der Stadt Bingen am Rhein festgesetzt.
Die Hebesätze in der Stadt Bingen am Rhein betragen derzeit:
| Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) |
450 % |
|
Grundsteuer B |
|
| Gewerbesteuer | 390 % |
Zuständigkeit
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Steuerabteilung
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-231
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| MI |
08:00 - 12:00 Uhr |