30.08.2018 Verabschiedung der Richtlinie für den Verfügungsfonds in den städtischen Gremien

Zur Einführung des Instrumentes Verfügungsfonds wurde als Grundlage zur Regelung der Verwendung und Vergabe von Mitteln im Rat der Stadt Bingen am Rhein am 30.08.2018 eine Richtlinie verabschiedet.

Im Sinne der integrierten Stadtteilentwicklung ist es flankierend zu den baulichen Projekten wichtig, Impulse aus dem Stadtteil aufzugreifen und in kleine Maßnahmen umzusetzen. Die Mittel aus dem Verfügungsfonds stehen allen Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen, Initiativen und Vereinen zur Verfügung. Aus den Mitteln des Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen finanziert werden, die im Programmgebiet Bingerbrück einen zusätzlichen Beitrag zu den baulichen Investitionen leisten, sozial-integrativ und öffentlichkeitswirksam sind sowie zur Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger beitragen.