17.10.2019 Bebauungsplan „Städtebaufördergebiet“ in Bingen-Bingerbrück ist rechtskräftig

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlangt der Bebauungsplan „206.0 Städtebaufördergebiet“ in Bingen-Bingerbrück Rechtskraft. Dieser wurde zur langfristigen Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Sanierungsgebietes sowie zur Erreichung der angestrebten Ziele der städtebaulichen Erneuerung aufgestellt.

Der Bebauungsplan ist mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung auf der städtischen Homepage unter Rechtskräftige Bebauungspläne einzusehen.