Informationen zum Corona-Virus
Coronaregeln: Das gilt in Rheinland-Pfalz seit dem 28. Mai
33. Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert
Am 23. Juni wurde die aktuell in Rheinland-Pfalz geltende 33. Corona-Landesverordnung verlängert – zunächst bis zum 23. Juli 2022. Fortgesetzt wird weiterhin die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Bussen und Bahnen. In Alten- und Pflegeheimen dagegen entfällt die Maskenpflicht weitgehend. Lediglich bei Kontakten mit einem Abstand von unter 1,5 Meter zu den Bewohnern müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher weiterhin eine Maske tragen.
Bestehen bleibt zudem ohne Ausnahmen die Testpflicht für Besucher sowohl in Krankenhäusern als auch Alten- und Pflegeheimen. Heißt: Besucher müssen weiterhin vor dem Betreten der Einrichtung einen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Regelungen gelten nach Auskunft der Ministerien (Gesundheitsministerium für die Corona-Verordnung, Sozialministerium für die Verordnung für Pflegeheime) nun vorerst bis Ende Juli.
Schon seit dem 1. Mai gilt die verkürzte Isolationszeit für Corona-Infizierte. Statt bislang zehn Tage müssen Infizierte jetzt nur noch fünf Tage in Isolation. Außerdem müssen Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.
Aufgrund des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes sind etwa Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote oder die 2G- und 3G-Regelungen schon seit Anfang April nicht mehr vorgesehen. Außerdem muss nur noch in bestimmten Bereichen eine Schutzmaske aufgezogen werden.
Die verlängerte Verordnung tritt mit Ablauf des 23. Juli 2022 außer Kraft.
33. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 28. Mai 2022
(konsolidierte Fassung, Stand: 23. Juni 2022)
Begründung zur 33. CoBeLVO (Stand: 23. Juni 2022)
Testmöglichkeiten in Bingen:
Informationen zu Corona-Testzentren in Bingen und Umgebung finden Sie in einer Übersicht des Landes Rheinland-Pfalz unter dem Suchbegriff "Bingen" oder über die Sortierfunktion der Spalte "Ortschaft": https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/
Aktuelle Corona-Zahlen
Hier finden Sie Angaben zu den aktuellen Corona-Zahlen aus Bingen, der Region und Deutschland.
Aktuelle Pressemitteilungen (Corona)
Hier finden Sie alle Pressemitteilungen zum Thema 'Corona-Virus'
Allgemeine Informationen:
Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auch in den neusten Pressemitteilungen der Stadt Bingen am Rhein. Darüber hinaus haben wir für Sie in den nachfolgenden Abschnitten weitere aktuelle Entwicklungen, die rechtlichen Grundlagen (Verordnungen und Allgemeinverfügungen als PDF-Dokumente) sowie hilfreiche Links zu den gängigsten Informationsseiten zusammengestellt.
Landkreis Mainz-Bingen (Sonderseite Corona)
Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz / Informationen zum Corona-Virus
Informationen zur Pandemie in verschiedenen Sprachen
sowie
Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache
Informationen der BundesregierungRobert-Koch-Institut / COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
! Aktuelle Verordnungen der Landesregierung und
Allgemeinverfügungen des Landkreises Mainz-Bingen !
Allgemeinverfügungen des Landkreises können einzelne, auf Landesebene getroffene Maßnahmen ergänzen.
Aktuelle Verordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Diese aktuelle Landesverordnung tritt mit Ablauf des 25. Juni 2022 außer Kraft.
Die aktuelle Verordnung, die zugehörige Begründung sowie die aktuelle Absonderungsverordnung finden Sie am Beginn dieser Seite.
Die älteren Verordnungen sowie weitere hilfreiche Dokumente zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Mainz-Bingen
Im Landkreis Mainz-Bingen gelten aktuell die allgemeinen Landesregelungen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Hilfreiche Informationen, weiterführende Links und Kontaktdaten zu Ihrer Corona-Schutzimpfung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
- Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung gibt die Bundesregierung.
Service: Wichtige Telefonnummern
Für alle Fragen zum Corona-Virus:
- Hotline-Nr.: 0800 575 8100 (Mo - Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr)
beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Beim Verdacht auf eine Corona-Infektion:
- 116-117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst)
- Ihr Hausarzt
- 06131 693330 (das zuständige Gesundheitsamt für den Kreis Mainz-Bingen; Mo-Fr: 9 bis 12 Uhr, Do: 14 bis 18 Uhr)
- 0800 99 00 400 Hotline Fieberambulanz, täglich 6 bis 22 Uhr
Bei Fragen zum Corona-Virus:
- 030-346465100 (Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums; Mo-Do: 8 bis 18 Uhr, Fr: 8 bis 12 Uhr)
- 0800-0117722 (Unabhängige Patientenberatung Deutschland; Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr)
Die wichtigsten Rufnummern/Mailadressen der Stadtverwaltung
Bürgerbüro 06721 184-300, buergerbuero@bingen.de
Standesamt 06721 184-306, standesamt@bingen.de
Ordnungsamt 06721 184-184, ordnungsamt@bingen.de
Bauamt 06721 184-146, bauamt@bingen.de
Friedhof 0160 99022017, friedhofsverwaltung@bingen.de
Tourist-Information 06721 184-200, tourist-information@bingen.de
Kontaktformular zur Kontaktdatenerhebung beim Besuch der Stadtverwaltung Bingen jetzt online verfügbar:
Kontaktformular zur Kontaktdatenerhebung (PDF-Dokument)
Hinweise zum Umgang mit den in diesem Zusammenhang erhobenen Daten finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Infektionsschutz
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Merkblatt herausgegeben, dass Sie sich hier herunterladen können:
Merkblatt "Schützen! Erkennen! Handeln!" (PDF-Dokument)
Als weitere Ergänzung gibt es für viele Bereiche des Lebens gesonderte Hygienekonzepte:
Aktuelle Hygienekonzepte des Landes Rheinland-Pfalz
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