Infos von A bis Z

In Notsituationen wie Sturz, Herzattacke, akutem Schwindel, Sehstörung kann jederzeit über einfachen Knopfdruck Hilfe gerufen werden. Das Hausnotrufsystem wird am Arm oder um den Hals ggf. auch nachts getragen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • DRK Mainz, Tel.: 06131 26931/2690
  • Malteser Mainz, Tel.: 06131 28580
  • Beko

Finanzierung ist möglich als Selbstzahler, Kostenbeteiligung bei Vorliegen einer Pflegestufe der Pflegekasse und in Einzelfällen über die Krankenkasse oder das Sozialamt.

Im Mittelpunkt der Hospizarbeit stehen schwerkranke, sterbende Menschen und deren Angehörige mit ihren individuellen Bedürfnissen und Rechten. Dabei wird der Einzelne und ggf. seine Familie ganzheitlich wahrgenommen und gestützt. Hospizhilfe bietet:

  • Palliative-care: d.h. Schmerztherapie, Symptomkontrolle, lindernde Pflege,
  • Beratung der Angehörigen in pflegerischen Fragen.
  • Psychosoziale Begleitung: d.h. ehrenamtliche Hospizhelfer und -helferinnen, die in Kursen auf ihre Aufgaben vorbreitet und fachlich begleitet werden, unterstützen im Alltag und durch Gespräche. Dadurch können die Betroffenen Entlastung erfahren.
  • Information zu Betreuungsverfügung, Vollmachten, Patientenverfügungen
  • spirituelle Begleitung: d.h. Ansprechpartner können angeboten werden, um Fragen nach Sinn, Weiterleben nach dem Tod, Lebensbilanz usw. stellen zu können.

Hospizhilfe gelingt nur

  • in der Vernetzung von Ehren- und Hauptamt.
  • der multidisziplinären Zusammenarbeit von ambulanten und stationären Einrichtungen und Diensten und
  • der Nutzung von Ressourcen vor Ort.

Schwerpunkt der ambulanten Hospizhilfe ist die Sterbebegleitung zu Hause und bei Bedarf in stationären Einrichtungen.

Alle Mitarbeiter der Hospizhilfedienste sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Dienste werden unentgeltlich geleistet.

Trauerbegleitung wird von den ambulanten Hospizdiensten angeboten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Senioren-Info Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit
Bauhofstr. 9, 55116 Mainz

Internetseite zur Kampagne "Mittendrin - Älter werden im Landkreis Mainz-Bingen"mit aktuellen Terminen der Kampagne und einer Datenbank mit Beratungs- und Informationsangeboten sowie Dienstleistungen rund um Senioren, Älter werden und Barrierefreiheit.

Adresse:
Mainzer Str. 19-25
55411 Bingen am Rhein
Tel.06721 17435
E-Mail: oekumenischerseniorenbund-st.martin@gmx.de

Sprechstunden:
mittwochs von 09:30 bis 11:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen:
Elke Retzlaff
Reinhild Brilmayer
Ruth Göppert
Josi Neger
Roswitha Eberhard
Ineke Zimmer

Angebote für Senioren:

Jeden Monat ein geselliger Nachmittag mit aktuellen Themen und jahreszeitlichen Beiträgen.

Jährlich eine Halbtagesfahrt mit Einkehr sowie ein Ausflug für Gehbehinderte mit Begleitung und anschließender Einkehr.

Viermal im Jahr erscheint das "Senioren-Blättchen" mit allgemeinen Informationen.

Die Patientenverfügung ist einer schriftliche Anweisung an Ihre behandelnden Ärzte, wie Sie medizinisch versorgt oder behandelt werden möchten. Diese Anweisungen sind für den Fall gedacht, dass man Sie aufgrund des Gesundheitszustandes nicht mehr selbst befragen kann.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Betreuungsverein der Caritas
  • Malteser Hospizdienst
  • IGSL

Wird bei Ihrer Kranklenkasse gestellt; Anruf genügt.

Leistungen aus der Pflegeversicherung, z.B.: Hilfe beim Waschen und Anziehen erhält, wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der zuständigen Krankenkasse / Pflegekasse beantragt werden.

Anschließend prüft der medizinische Dienst der Krankenkasse, ob die Pflegebedürftigkeit so hoch ist, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden können. Z.B. erhält Leistungen der Pflegestufe l, wer mindestens pro Tag 46 Minuten Grundpflege und 44 Minuten Hilfe im Haushalt für sich benötigt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • BEKO

Eine Initiative des Seniorenbeirats der Stadt Bingen am Rhein

Mit seinem Projekt "Seniorenfreundlicher Service" will der Seniorenbeirat der Stadt Bingen in Zusammenarbeit mit den Werbegemeinschaften Bingen und Büdesheim einen weiteren Beitrag zu einem barrierefreien und seniorenfreundlichen Bingen leisten.

In Bingen leben mittlerweile 6.626 Bürger ab 60 Jahre, das sind ca. 26,5% der Gesamtbevölkerung. Sie verfügen über eine beachtliche Kaufkraft.

Angesichts dieser Sachlage treffen sich die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger mit denen der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe. Wir sind der Meinung, dass beide Seiten durch dieses Projekt gewinnen können.

Deshalb hat der Seniorenbeirat der Stadt Bingen einen Arbeitskreis gebildet, der eine Kriterienliste für einen seniorenfreundlichen Kundenservice erstellt hat. Dazu zählen z.B.: barrierefreier Eingangsbereich oder entsprechende Hilfestellung, gut lesbare Preisschilder, Zustellung schwerer oder sperriger Waren, laut und deutlich sprechendes freundliches Personal, evtl. Toilettenbenutzung, Sitzgelegenheiten im Geschäft. Nach Erfüllung dieser Kriterien wird den beteiligten Firmen ein Zertifikat in Form einer Urkunde verliehen, das nach Überprüfung beliebig oft für weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Außerdem erhalten die Firmen Aufkleber zum Anbringen an ihren Schaufenstern, Ladentüren oder Firmenfahrzeugen.

Vor der Zertifizierung liegt eine Prüfung, ob ein seniorenfreundlicher Service vorhanden ist. Die Firmen werden von Seniorenteams besucht, diese beurteilen danach aufgrund allgemeiner und branchenspezifischer Kriterien, ob die Erteilung des Zertifikats gerechtfertigt ist.

Auswertungsbogen "Seniorenfreundlicher Service"
(PDF-Dokument)

Für die teilnehmenden Firmen, Dienstleister und Praxen ist zur Anmeldung der Aktion ein Vordruck erforderlich:

Antrag zur Teilnahme an der Aktion "Seniorenfreundlicher Service"
(PDF-Dokument)

Der Vordruck kann darüber hinaus bei der Stadtverwaltung Bingen, Amt für soziale Aufgaben, Jugend und Schulen (Kontakt siehe unten) angefordert oderabgeholt werden. Außerdem können Interessierte die Vordrucke bei den Vorsitzenden der Werbegemeinschaften Bingen und Büdesheim abholen, in Bingen bei Herrn Helmut Renner, Outdoor Paradise, Bgm.-Neff-Platz 1 und für Büdesheim Aktiv bei Herrn Michael Porr, Scharlachbergstr. 4.

Nähere Auskünfte erteilt auch gerne die Vorsitzende des Seniorenbeirats der Stadt Bingen, Frau Suse Lebek, Tel.: 06721 35249.

Der Sozialdienst des Heilig-Geist-Hospitals Bingen steht Patienten und deren Angehörigen unterstützend zur Seite. U.a. durch Beratung und Organisation der nachstationären Versorgung, Beantragung von Leistungen der Pflegekasse und Hilfsmitteln.

Die Leistungen des Sozialdienstes sind im Pflegesatz enthalten, also kostenfrei.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
www.heilig-geist-hospital.de

Eine Vollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung, mit der Sie eine Vertrauensperson als Ihren gesetzlichen Vertreter bestimmen können. Die Aufgaben Ihres Vertreters legen Sie in der Vollmacht fest. Eine Vollmacht kann staatliche Eingriffe in Ihre Privatangelegenheiten verhindern und soll eine Betreuung über das Amtsgericht überflüssig machen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Ansprechpartner Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Caritas Betreuungsverein
  • Malteser Hospizdienst
  • IGSL