Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Verfügung, mit der Sie festlegen, wer im Bedarfsfall vom Amtsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Im Unterschied zur Vollmacht unterliegt der Betreuer der Kontrolle durch das Amtsgericht. Eine Betreuungsverfügung erteilt man in der Regel dann, wenn man keine Person als Bevollmächtigten benennen kann oder will.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Betreuungsverein AWO
  • Betreuungsverein Caritas