Infos von A bis Z

Durch Fachpersonal gewährleisten diese Dienste die Unterstützung zu Hause sowohl bei medizinisch notwendiger Pflege als auch bei Körperpflege oder bei den Mahlzeiten.

Grundpflegen wie Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Bereiten von Frühstück und Abendbrot gehören zu den Leistungen, wie auch Behandlungspflege. Diese beinhaltet z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Insulinspritzen, Injektionen, Kompressionstherapie, Überwachung der Medikamenteneinnahme, Messen von Blutdruck, Blutzucker, Temperatur u.a. Auch die Schulung von Patienten und Angehörigen ist Teil des Angebotes.

Grundpflege wird in der Regel über die Pflegekasse mitfinanziert, wenn eine Pflegestufe vorliegt, medizinische Pflege über die Krankenversicherung mittels einer ärztlichen Verordnung. Selbstzahler können direkt mit dem Leistungsbringer abrechnen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Sozialstationen
  • Pflegedienste
  • Sozialamt

Seit seiner Gründung im Jahre 2001 hilft der Arbeitskreis Altenhilfe Bingen kontinuierlich, ein Netzwerk zur Verfeinerung der Strukturen in der Seniorenarbeit in unserer Stadt zu errichten. Vielfältige Beratungsdienste, ambulante und stationäre Einrichtungen und Institutionen bilden als Mitglieder das Fundament für das Ziel des Arbeitskreises, nämlich im regelmäßigen Austausch über das Thema "Alter und Seniorenarbeit" die Lebenssituation älterer, behinderter und benachteiligter Menschen zu verbessern.


Mitglieder (Einrichtungen, Dienste etc.)

(Stand 11/2019)  


Kontakt

Dorothee Szczyrba 
Pflegestützpunkt Stadt Bingen und VG Rhein-Nahe

Rochusstraße 8 
55411 Bingen am Rhein 

Tel. 06721 – 40 89 772 
Fax 06721 – 40 89 774 
E-Mail: dorothee.szczyrba@pflegestuetzpunkte.rlp.de  

Möglichkeiten; sich über ein bestimmtes Thema zu informieren, gegebenenfalls auch, sich Hilfe zu holen, um etwas zu erreichen.

Allgemeine Informationen, auch über spezielle Beratungsstellen, siehe Stichwort "Beratungs- und Koordinierungsstelle"

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Amt für soziale Aufgaben, Jugend und Schulen
  • Arbeitsagentur (Haushaltshilfen)
  • Betreuungsvereine
  • Center für Arbeitsmarktintegration
  • Schuldenberatung
  • Sozialpsychiatischer Dienst
  • BEKO
Informationen finden Sie imFaltblatt des Arbeitskreises Altenhilfe zu diesem Thema.

Die Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Verfügung, mit der Sie festlegen, wer im Bedarfsfall vom Amtsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Im Unterschied zur Vollmacht unterliegt der Betreuer der Kontrolle durch das Amtsgericht. Eine Betreuungsverfügung erteilt man in der Regel dann, wenn man keine Person als Bevollmächtigten benennen kann oder will.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Betreuungsverein AWO
  • Betreuungsverein Caritas

Eine Demenz ist ein Defizitan kognitiven und emotionalen Fähigkeiten, das zu einer Beeinträchtigung von sozialen Kompetenzen führt und fast immer, aber nicht ausschließlich mit einer diagnostizierbaren Erkrankung des Gehirns einhergeht. Vor allem sind das Kurzzeitgedächtnis , ferner das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik betroffen, verbunden mit dem Verlust bereits erworbener Fähigkeiten. Heute sind verschiedene, aber nicht alle Ursachen von Demenzen geklärt und einige Formen können in einem gewissen Umfang behandelt werden, d.h. die Symptome können im Anfangsstadium einer Demenz verzögert werden. Die am häufigsten auftretende Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Seniorenwegweiser
  • BEKO (Pflegestützpunkt)
  • Ökumenischer Seniorenbund

Menü-Bring-Dienst (heiß/kalt) für Senioren, Kranke und / oder Behinderte in die eigene Wohnung

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

AWO

Malteser

DRK

Spezielle Dienste bei Fahrten zur ambulanten oder stationären Behandlung, auch für Rollstuhlfahrende.

Kostenübernahme bis auf einen Eigenanteil bei Genehmigung durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger.

Fahrdienste bieten:

  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Dienststelle Frankenthal, Tel. 06233 36850

Behindertenfahrdienste:

  • Im Bereich Bingen bietet das private Taxiunternehmen Zimmermann,
    Rheinstraße 127, 55424 Münster-Sarmsheim, Tel.06721 48454 Fahrten mit dem Rollstuhl an. Kosten etwa 10 € pauschal plus 3 € innerhalb von Bingen.
  • Fahrdienst und Rollstuhltransport Muhr und Hannemann, Marie-Curie-Straße 6 A, 55435 Gau-Algesheim, Tel.06725 4833, Kosten etwa 1,30 € pro Kilometer (evtl. zusätzlichePauschale)
  • Fahrdienst KAE Aktiver Leben Gbr, Brüdergrimm-Straße 18, 55218 Ingelheim, Tel.06132 897500; Fahrten im gesamten Kreis Mainz-Bingen, Kosten 1,30 € p.K. plus Anfahrtspauschale (für Bingen 6€); Kassenzulassung

Hinweise: Manchmal gibt es ärztliche Verordnungen oder Rezepte für die Krankenfahrt. Für die Krankenfahrten von zu Hause in ein Kurzzeitpflegeheim übernimmt die Pflegekasse keine Kosten.

1992 wurde das frühere Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für erwachsene Menschen reformiert. Heute können Betroffene, die ihre eigenen Angelegenheiten z.B. im Vermögens- und Gesundheitsbereich nicht mehr regeln können einen gesetzlichen Betreuer durch das Amtsgericht an die Seite gestellt bekommen . Voraussetzung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung.

Betreuungsvereine informieren im Vorfeld einer Betreuung, unterstützen ehrenamtlichen Betreuer bei Ihren Aufgaben, bieten Fortbildungsmöglichkeiten und Erfahrungsaustausch.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Betreuungsverein des Caritasverbandes

Dazu gehören die Erledigungen des Haushaltes, Hilfe beim Einkauf, kleine Hausmeisterdienste, Hilfe bei der Gartenarbeit…

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Beratungs- und Koordinierungsstelle (= Pflegestützpunkt)
  • AWO