Gesetzliche Betreuung

1992 wurde das frühere Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für erwachsene Menschen reformiert. Heute können Betroffene, die ihre eigenen Angelegenheiten z.B. im Vermögens- und Gesundheitsbereich nicht mehr regeln können einen gesetzlichen Betreuer durch das Amtsgericht an die Seite gestellt bekommen . Voraussetzung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung.

Betreuungsvereine informieren im Vorfeld einer Betreuung, unterstützen ehrenamtlichen Betreuer bei Ihren Aufgaben, bieten Fortbildungsmöglichkeiten und Erfahrungsaustausch.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Betreuungsverein des Caritasverbandes