6. Wie wird der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag für mein Grundstück ermittelt?

Zunächst wird ein Beitragssatz pro m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche wie folgt ermittelt:

Die beitragsfähigen Kosten der Ausbaumaßnahme innerhalb einer Abrechnungseinheit abzüglich des Stadtanteils (§ 5 WKB-Satzung) ergeben den umlagefähigen Aufwand. Dieser Aufwand wird dann durch die beitragspflichtigen Grundstücksflächen aller Grundstücke einer Abrechnungseinheit geteilt und ergeben den Beitragssatz pro m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Dieser Beitragssatz wird anschließend mit Ihrer beitragspflichtigen Grundstücksfläche multipliziert.