3. Wofür werden die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erhoben?

Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist keine zusätzliche Abgabe, sondern stellt lediglich eine andere Form der Kostenverteilung dar, d.h. im Vergleich zum bisherigen Einmalbeitrag sind weiterhin nur Maßnahmen beitragsfähig, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung von öffentlichen zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) dienen.

Reine Unterhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sind weiterhin nicht beitragspflichtig und gehen voll zu Lasten der Stadt.
Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Verkehrsanlagen (z.B. in Neubaugebieten) können ebenfalls keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Der hierfür entstehende Aufwand wird nach dem Baugesetzbuch über Erschließungsbeiträge refinanziert.