Standrohrvermietung

Für die Vermietung eines Standrohres für z. B. eine Baustelle oder Veranstaltung muss eine Kaution in Höhe von 600,00 Euro hinterlegt werden. Die Entrichtung der Kaution ist durch eine Vorab-überweisung möglich. Die Abholung des Standrohres ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Nach Rückgabe des Standrohres wird der Verbrauch, mit der hinterlegten Kaution verrechnet.

Merkblatt Standrohrausleihe (PDF-Dokument)

Die Standrohrausleihe gilt für die Stadtteile:

  • Bingen-Stadt
  • Bingen-Büdesheim
  • Bingen-Dietersheim
  • Bingen-Kempten
  • Bingen-Gaulsheim
  • Bingen-Dromersheim
  • Bingen-Sponsheim
  • Gewerbe- und Industriepark Bingen-Sponsheim/Grolsheim

Die Standrohrausleihe gilt nicht für den Stadtteil Bingen-Bingerbrück: 

Dieser Stadtteil wird von dem Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle versorgt. Den Zweckverband erreichen Sie unter Tel. 06707 910-0, oder www.trollmuehle.de   

Kontakt

Amt
Stadtwerke
Abteilung
Stadtwerke Wasserversorgung
Ansprechpartner
Adam Götze
Strasse
Saarlandstraße 364
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Telefon
06721 9707-43
Telefax
06721 9707-45
E-Mail
E-Mail schreiben

Kontakt

Amt
Stadtwerke
Abteilung
Stadtwerke Buchhaltung
Ansprechpartner
Ralf Winchenbach
Strasse
Saarlandstraße 364
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Telefon
06721 9707-31
Telefax
06721 9707-50
E-Mail
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