Standrohrvermietung
Für die Vermietung eines Standrohres für z. B. eine Baustelle oder Veranstaltung muss eine Kaution in Höhe von 600,00 Euro hinterlegt werden. Die Entrichtung der Kaution ist durch eine Vorab-überweisung möglich. Die Abholung des Standrohres ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Nach Rückgabe des Standrohres wird der Verbrauch, mit der hinterlegten Kaution verrechnet.
Merkblatt Standrohrausleihe (PDF-Dokument)
Die Standrohrausleihe gilt für die Stadtteile:
- Bingen-Stadt
- Bingen-Büdesheim
- Bingen-Dietersheim
- Bingen-Kempten
- Bingen-Gaulsheim
- Bingen-Dromersheim
- Bingen-Sponsheim
- Gewerbe- und Industriepark Bingen-Sponsheim/Grolsheim
Die Standrohrausleihe gilt nicht für den Stadtteil Bingen-Bingerbrück:
Dieser Stadtteil wird von dem Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle versorgt. Den Zweckverband erreichen Sie unter Tel. 06707 910-0, oder www.trollmuehle.de
Kontakt
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Wasserversorgung
- Ansprechpartner
- Adam Götze
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-43
- Telefax
- 06721 9707-45
- E-Mail schreiben
Kontakt
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Buchhaltung
- Ansprechpartner
- Ralf Winchenbach
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-31
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben