13. Müssen auch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gezahlt werden, wenn bereits vor wenigen Jahren Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt wurden?

Nein! Die Stadt Bingen am Rhein hat in § 13 der WKB-Satzung eine Verschonungs- bzw. Übergangsregelung für Grundstücke aufgenommen, für die in der jüngeren Vergangenheit Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt wurden.