12. Muss ich als Eigentümer einer Wohnung für das ganze Grundstück zahlen?

Nein! Bei der Beitragsveranlagung werden Wohnungseigentümer entsprechend ihres im Grundbuch festgelegten Miteigentumsanteils am Grundstück zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Dies wird in den Beitragsbescheiden auch ersichtlich sein.