11. Ich bin Anlieger einer klassifizierten Straße (Bundes-, Landes- oder Kreisstraße). Muss ich bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen wie beim Einmalbeitrag nur für den Ausbau der Nebenanlagen (Gehweg und Beleuchtung) zahlen?

Muss ich bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen wie beim Einmalbeitrag nur für den Ausbau der Nebenanlagen (Gehweg und Beleuchtung) zahlen?

Nein! Dies liegt daran, dass sich der beitragsrelevante Vorteil nicht mehr an der einzelnen Straße orientiert, sondern am gesamten Straßennetz in der Abrechnungseinheit. Dies wurde von der Rechtsprechung mehrfach bestätigt.