Gefahrenabwehr / Krisenvorsorge

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Stromausfälle, Unwetter, Hochwasser – Ereignisse, die unser Zusammenleben binnen weniger Stunden auf die Probe stellen können, sind längst keine theoretischen Szenarien mehr. Die Anforderungen an eine handlungsfähige kommunale Gefahrenabwehr sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Vorgaben des neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz sowie der Katastrophenschutzverordnung.

Die Stadt Bingen am Rhein verfügt bereits heute über eingespielte Strukturen für die Gefahrenabwehr. Feuerwehr, Verwaltung und weitere beteiligte Stellen arbeiten im Einsatz- und Krisenfall eng zusammen. Um diese Zusammenarbeit weiter zu stärken und auch auf komplexe, länger andauernde Schadenslagen bestmöglich vorbereitet zu sein, werden die bestehenden Abläufe fortlaufend überprüft, weiterentwickelt und durch Qualifizierungen ergänzt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Verwaltungsstab: Während die Feuerwehr insbesondere die unmittelbare Gefahrenabwehr vor Ort sicherstellt, unterstützt und koordiniert der Verwaltungsstab die notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Information der Bevölkerung, die Organisation von Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten sowie die Abstimmung mit weiteren Behörden, Hilfsorganisationen und Versorgungsträgern.

So sollen im Krisenfall alle Aufgaben und Entscheidungen zielgerichtet ineinandergreifen. Mit einer kleinen Serie in unserem Mitteilungsblatt sowie auf unserer Homepage möchten wir Sie mitnehmen: Wir stellen Ihnen vor, was ein Verwaltungsstab eigentlich leistet, wie sich Bingen auf Lagen wie Stromausfälle oder Unwetter vorbereitet und was jede und jeder Einzelne selbst zur eigenen Sicherheit beitragen kann.

Ich freue mich, wenn Sie diese Reihe aufmerksam begleiten.

Ihr
Thomas Feser
Oberbürgermeister der Stadt Bingen am Rhein 


Information (Vector-Darstellung)Die öffentlichen Aufgabenträger sind per Gesetz verpflichtet, gegen Gefahren wie z. B. Brandgefahren, allgemeine Gefahren (z.B. medizinische Notfälle, Verkehrsunfälle) und Gefahren größeren Umfanges (Katastrophen) sowohl die Vorbereitung als auch die Gefahrenabwehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben selbst zu gewährleisten.

Zur "Katastrophenabwehr" gehört auch der Bevölkerungsschutz.

Der Bevölkerungsschutz kann nur gewährleistet werden, wenn die privaten Haushalte selbst für den Eigenschutz Vorbereitungen treffen. Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie auf diesen Seiten:

In Kürze finden Sie hier weitere Informationen.
Frühzeitig informieren können Sie sich über die Seiten des Deutschen Wetterdienstes. Dort finden Sie aktuelle Warnungen sowie Vorabinformationen für drohende warnwürdige Ereignisse. 
   

Link zur Warnkarte des Deutschen Wetterdienstes (für die Stadt Bingen am Rhein)