Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD)

in der Stadt Bingen am Rhein – Ein Einblick

Eingebettet in das Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) vielfältige Aufgaben, die den Bürgerinnen und Bürgern einer Stadt kaum bekannt sind.

Uniformierte Bedienstete, die durch ihre Beschriftung auf der Dienstkleidung mit "Ordnungsamt" oder "Ordnungsbehörde" erkennbar sind, werden landauf landab ohne großes Nachdenken der Überwachung des ruhenden Verkehrs zugeordnet. Der im Volksmund gern als "Knöllchenschreiber" bezeichnete Bedienstete, der/die sogenannte Hilfspolizeibeamtin/-beamte, hat jedoch mit den Tätigkeiten eines Kommunalen Vollzugsbediensteten nichts zu tun. Der KVD hat ein vollkommen eigenständiges, abgegrenztes Aufgabenfeld.

Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) – Das Team des KVD (v.l.n.r.) Florian Hanau, Jonathan Klein, Manfred Hartmann, Knuth Kaufmann, es fehlt Friedel BelzerIn den letzten Jahren haben viele Städte nicht nur im Land Rheinland-Pfalz, sondern auch bundesweit, ihren KVD personell aufgestockt. Dass Kontrollen in den unterschiedlichsten Bereichen einen besonderen Stellenwert eingenommen haben, sinnvoll und notwendig sind, haben nicht zuletzt die Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus mehr als deutlich gemacht. Gerade hier wurde den Bürgerinnen und Bürgern die wichtigen Tätigkeiten des KVD deutlich vor Augen geführt. Denn gesetzliche Regelungen werden ohne eine regelmäßige oder punktuelle Kontrolle oft nicht beachtet.

Das Aufgabenspektrum des KVD – ein beispielhafter Überblick:

Vollzug des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)

  • Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gemäß §§ 1, 9 ff POG
  • Durchführung und Überprüfung der Erlasse von ordnungsbehördlichen Anordnungen einschließlich Androhung und Anwendung unmittelbaren Zwanges etc.
  • Sicherstellungen, Identitätsfeststellungen, Erteilung von Platzverweisen
  • Wahrnehmung von Aufgaben zur Verhinderung der Obdachlosigkeit, Überwachung von Zwangsräumungen, Übergabe und Kontrolle von städtischen Notunterkünften
  • Unterbindung wilden Campierens

Kontrolle der örtlichen Satzungen und Verordnungen

  • Vollzug der Satzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen (Kontrolle der Kehr-, Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer, Veranlassung der Beseitigung von Überwuchs von Privatflächen in den öffentlichen Verkehrsraum etc.)
  • Vollzug der Sondernutzungssatzung über die Nutzung öffentlicher Straßen (Feststellung und ggf. Veranlassung der Beseitigung von illegalen Nutzungen öffentlicher Verkehrsflächen durch Ablagerungen allgemeiner Art, Baumaterialien o. ä.)
  • Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bingen am Rhein (z. B. Kontrolle der innerörtlichen Leinenpflicht für Hunde, Kontrolle der Parkanlagen am Rhein hinsichtlich der nicht erlaubten Nutzung durch Fahrradfahrer etc.)
  • Vollzug der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld-, Wald- und Wirtschaftswege (insbesondere Kontrolle der Nutzung durch unbefugte Verkehrsteilnehmer; das Befahren der Wirtschaftswege ist dem landwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten ist.)
  • Vollzug der Hundesteuersatzung (Kontrolle der Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer)

Vollzug der Gewerbeordnung und des Gaststättengesetzes etc.

  • Überprüfung von Gewerbebetrieben, die besonderen Kontrollen unterliegen
  • Durchführung von Gaststättenkontrollen und –abnahmen teilweise in Verbindung mit der Lebensmittelkontrolle/Veterinäramt der Kreisverwaltung
  • Überprüfung der Reisegewerbetreibenden (Reisegewerbekarte etc.)
  • Überprüfung auf Einhaltung der genehmigten Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Überprüfung von Spielhallen
  • Überprüfung aufgestellter Geldspiel – und Unterhaltungsgeräte
  • Überprüfung der Geeignetheit von Gaststätten etc. zur Aufstellung von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten

Vollzug der Abfallgesetze

  • Kontrolle von Örtlichkeiten zur Feststellung und Verhinderung von unerlaubten Abfallablagerungen auf öffentlichen und sonstigen Flächen
  • Ermittlung von Verursachern
  • Veranlassung der Beseitigung von illegalen Abfallbeseitigungen

Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung, der Straßenzulassungsverordnung etc.,

  • Feststellung / Überwachung von Fahrzeugen ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum
  • Durchführung von Halterermittlungen, Erlass von Beseitigungsanordnungen und Kostenbescheiden
  • Durchführung von Abschleppmaßnahmen, Entsorgung/Verwertung von Fahrzeugen

Vollzug des Landesimmissionsschutzgesetzes

  • Durchführung von allgemeinen und anlassbezogenen Kontrollen bei Beschwerden über Lärm, Geruch, Staub und sonstige Belästigungen insbesondere in Gaststättenbetrieben, bei Lärmbeschwerden aus dem Privatbereich einschließlich der Überwachung des Schallpegels bei der Durchführung von örtlichen (Groß-)Veranstaltungen

Vollzug des Versammlungsgesetzes

  • Sicherstellung und Überwachung eines ordnungsgemäßen Verlaufes von Versammlungen, Kundgebungen und/oder Aufzügen im Stadtgebiet. Überwachung der Einhaltung von erlassenen Auflagen

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

  • Kontrolle der Einhaltung der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus in Amtshilfe

Vollzug des Meldegesetzes

  • Durchführung von Aufenthaltsermittlungen und Überprüfung von Wohnsitzen unter Einbeziehung des Vermieters, der Nachbarn, des Arbeitgebers oder sonstiger privater und behördlicher Stellen, Einziehung von Ausweispapieren etc.

Vollzug des Landesgesetzes über gefährliche Hunde

  • Durchführung von Kontrollen und Ermittlungen bezüglich der Bestimmungen des Landesgesetzes über gefährliche Hunde
  • Sicherstellung von gefährlichen Hunden im Bedarfsfall

Vollzug des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit  (Jugendschutzgesetz)

  • Kontrolle von Gaststätten und Spielhallen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
  • Kontrolle Jugendlicher in der Öffentlichkeit (z. B. Alkohol etc.)

Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes

  • Kontrolle Jugendlicher in der Öffentlichkeit

In allen Aufgabenbereichen/Tätigkeiten kann grundsätzlich bei der Feststellung von Verstößen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren unter Berücksichtigung des Opportunitätsprinzips erfolgen.

Sonstige Tätigkeiten

  • Überwachung der gesetzlichen Regelungen zum Ladenschluss, zum Sonn- und Feiertagsgesetz sowie der Regelungen zur Preisauszeichnung
  • Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz. Durchführung von Ermittlungen in Sterbefällen ohne Angehörige, vorläufige Nachlasssicherung, Sicherstellung von Wertgegenständen im Bedarfsfall etc.
  • Schulzuführungen. Vorführung von dem Unterricht ferngebliebenen Schülern auf Antrag der örtlichen Schulen bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Durchführung von anlassbezogenen Kontrollen im Sammlungswesen (z. B. Geldsammlungen für vorgeblich gemeinnützige Zwecke) insbesondere auf Parkplätzen örtlicher Einzelhandelsmärkte und Gewerbeflächen bzw. in der Binger Fußgängerzone
  • Vollzug des Fischereiwesens, Überprüfung der Gültigkeit von Fischereischeinen
  • Allgemeine Vollzugs- und Ermittlungsaufgaben (Durchsuchungszeuge bei Hausdurchsuchungen von Polizeidienststellen, Steuer- und Zollbehörden etc.)

Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 sind die zuvor in der Bevölkerung kaum bekannten Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz, die zum Erlass der Corona-Bekämpfungsverordnungen durch das Land Rheinland-Pfalz führten, den Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft im Alltag nachhaltig vor Augen geführt worden. Bundesweit sind die Kontrollen der Mitarbeiter des KVD (und der Polizei) auf Einhaltung der Regelungen der jeweils geltenden Verordnung Alltagsgeschäft geworden.

Die öffentliche Präsenz des KVD zeigte sich den Bürgerinnen und Bürgern in den Jahren vor Ausbruch des Corona-Virus vor allem bei Jugendschutzkontrollen anlässlich von städtischen und privaten Veranstaltungen (z.B. Binger Winzerfest, Sektfest, Rhein in Flammen, Bingen swingt, Fastnachtsveranstaltungen oder Vorfinanzierungsparty von Schulabgängern etc.).

Auch Versammlungen von (Gegen-)Demonstrationen, insbesondere bei Parteitagen bestimmter politischer Gruppierungen im Binger Rheintal-Kongresszentrum, wurden und werden durch den KVD überwacht. Im Jahre 2021 ist die Stadt Bingen durch die Anmeldung von Aufzügen rechtsgerichteter Vereine durch die Binger Innenstadt in die Schlagzeilen geraten. Auch diese Versammlungen werden durch den KVD (mit entsprechend starker polizeilicher Präsenz) begleitet.

Aktuell spielen die sogenannten "Montagsspaziergänger", die sich mit ihren nicht angemeldeten Versammlungen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie richten, eine besondere Rolle.

Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) – Der neu folierte Dienstwagen des KVDMit der Entwicklung der Aufgaben des KVD wurde in den letzten Jahren auch die Ausrüstung und Ausstattung der Mitarbeiter/innen angepasst. Der KVD wird sich zukünftig in einer anderen Optik präsentieren. Dies spiegelt sich nicht nur in der persönlichen Schutzausrüstung und Dienstkleidung wieder, denn beispielsweise gehörte bis vor einigen Jahren die Nutzung von Schutzwesten nicht zum Standard. In der Folge wurde auch im Jahre 2021 ein neuer Dienstwagen beschafft, der in seiner optischen Gestaltung den Einsatzfahrzeugen der Polizei ähnelt.

Beschriftet ist der neue Ford Focus nicht mehr mit "Ordnungsamt" sondern mit "Kommunaler Vollzugsdienst"; der Zusatz „Stadt Bingen am Rhein“ und das Stadtwappen komplettieren die Veränderung, so dass Verwechslungen mit den Tätigkeiten der Hilfspolizeibeamten (Überwachung ruhender Verkehr) künftig ausgeschlossen werden können. Doch nicht nur anhand des Fahrzeuges, auch durch die Dienstkleidung der Mitarbeiter soll der KVD klarer und eindeutiger zu erkennen sein. Weitere Anpassungen sind daher auch zukünftig vorgesehen.

Einige Eindrücke aus dem Alltag und den vielseitigen Tätigkeitsbereichen des KVD: