Öffentliche Bekanntmachung

28.08.2023

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 24.08.2023 dem Stadtrat zugeleitet.

1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 liegt mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Zimmer 30, bis zur Beschlussfassung
über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
Außerdem stehen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem
1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter https://www.bingen.de/stadt/
buergerbeteiligung/haushaltsentwurf zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bingen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14
Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen
am Rhein, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023
und 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge
sind schriftlich an die Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen oder elektronisch
an Haushalt@bingen.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss
über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen
Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bingen am Rhein, 25.08.2023
in Vertretung
Ulrich Mönch
Bürgermeister

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