Haushaltsentwurf
Einwohner können Entwürfe bis zur Beschlussfassung im Stadtrat einsehen
Mit der Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 01.07.2016 haben die Einwohner die Gelegenheit, den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung im Stadtrat einzusehen.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung einzureichen.
Die sich in Aufstellung befindenden Haushaltssatzungen / -pläne können zu gegebener Zeit bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein während der bekannten Dienststunden sowie online eingesehen werden.
Vorschläge zu den Entwürfen können dann jeweils innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung schriftlich in Papierform oder per E-Mail an haushalt@bingen.de eingereicht werden.
Aktuell zur Einsicht und zum Download:
Stadt Bingen am Rhein Haushaltsplan 2021-2022 (Entwurf vom 17.02.2021; PDF-Dokument)
Kontakt
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- Kämmerei
- Abteilung
- Haushaltsentwurf
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- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
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- 06721 184-227
- Telefax
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- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
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MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
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