Agrarstrukturerhebung 2023
22.03.2023

Anordnung des Statistischen Landesamtes
Ab März 2023 führt das Statistische Landesamt die Agrarstrukturerhebung 2023durch.
Sie ist gesetzlich angeordnet und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die:
- Rechtsformen, Ökologischen Landbau
- Bodennutzung, Speisepilze, Zwischenfruchtanbau
- Bodenmanagement, Bewässerung
- Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte
- Viehbestände, Einkommenskombinationen
- Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
- Arbeitskräfte, Berufsbildung des Betriebsleiters
- Jahresnettoeinkommen, Maschinen und Lagereinrichtungen
Auskunftspflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber oder Leitungen von Betrieben
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Zum
Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter dieser Grenze, wenn ihre Viehhaltung
festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben,
Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung
2023“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über
die Nutzung der Bodenflächen größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben
für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung
zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser
als auch im Freiland müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden.
Ebenso werden Daten zu Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen. Grundvoraussetzung
für die Datenübernahme ist die Angabe der jeweiligen Unternehmensnummer/n.
Das Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig
handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken
ist gesetzlich ausgeschlossen.
(Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)