Bundestagswahl mit verbundener Landratswahl

Bundestagswahl und verbundene Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 23.02.2025 und einer eventuellen Stichwahl am 16.03.2025

Briefwahl beantragen

Allgemeines

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Im 4-Jahres-Rhythmus findet die Wahl, meistens im September, statt.

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

Zeitgleich zur Bundestagswahl wird im Landkreis Mainz-Bingen die Wahl zur Landrätin/zum Landratbr durchgeführt. Die etwaige Stichwahl wurde auf den 16.03.2025 terminiert.

Wer darf wählen?

Ihre Stimme abgeben – also das aktive Wahlrecht ausüben – dürfen bei den Bundestagswahlen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und bei den Landratswahlen alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im jeweiligen Wahlgebiet, also in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagwahl bzw. im Landkreis Mainz-Bingen für die Landratswahl besitzen oder sich sonst dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.

 Die Wahlbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zum 03.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte bis zum 07.02.2025 zur Überprüfung des Stimmrechts an:

 Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Wahlamt
Rochusallee 2
55411 Bingen am Rhein
Tel.: 06721-184-199
E-Mail: wahlamt@bingen.de

Gewählt werden kann entweder direkt am 23.02.2025 im Wahllokal oder ab voraussichtlich 10. Februar 2025 per Briefwahl.

Wie wähle ich im Wahllokal?

Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand übergeben und auf Verlangen der Personalausweis vorgezeigt. Anschließend erhalten Sie den/die Stimmzettel zum Ausfüllen in einer Wahlkabine. Der jeweilige gefaltete Stimmzettel wird danach in die Wahlurne geworfen, nachdem der Wahlvorstand Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über die folgenden Wege beantragt werden:                             

  1. Schriftlich: durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an das Wahlamt,        
  2. per Fax: an 06721/184-180,
  3. online: über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
  4. per Oliwa: über diesen Link
  5. per E-Mail: durch E-Mail an briefwahl@bingen.de

  Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig!

Bitte beachten Sie, dass eine Versendung der Briefwahlunterlagen erst ab 10. Februar 2025 erfolgen kann, da sodann erst alle erforderlichen Unterlagen (Wahlbriefumschläge, Stimmzettel, etc. vorhanden sein werden.

Da zeitgleich mit der Bundestagswahl die Landratswahl Mainz-Bingen durchgeführt wird, geben Sie bitte bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen entsprechend an, ob auch die Briefwahlunterlagen für die Landratswahl sowie die etwaige Stichwahl gewünscht sind.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, die Sie Ende Januar erhalten werden. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt oder werfen diesen in einen Briefkasten an den folgenden Dienstgebäuden: Burg Klopp, Ämterhaus oder Bürgerbüro ein.

Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, die Vornamen, der Tag der Geburt und die Anschrift der Hauptwohnung (Straße, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Damit eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers möglich ist, sollte auch die Wählerverzeichnis- sowie die Stimmbezirksnummer angegeben werden, falls die Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse geschickt werden sollen, muss die Versandadresse zudem angegeben werden.

Der Stimmberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Diese muss mittels einer schriftlichen eigenständigen Vollmacht für die Wahl gegenüber der Stadt Bingen am Rhein angezeigt sein. Die beauftragte Person kann nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Stadt Bingen am Rhein versichern.

Die Briefwahlunterlagen bestehen jeweils aus dem Wahlschein, dem Merkblatt, dem amtlichen Stimmzettelumschlag, dem amtlichen Stimmzettel sowie dem Wahlbriefumschlag der jeweiligen Wahl.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet grundsätzlich am Freitag, 21.02.2025 um 18.00 Uhr, im Falle einer Stichwahl für die Landratswahl am 14.03.2025, 18.00 Uhr. Am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025 bzw. im Falle einer Stichwahl am 16.03.2025) von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen werden.

Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht mehr ersetzt werden. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im zuständigen Briefwahllokal vorliegen muss. Den Wahlbrief daher bitte bei der Versendung frühzeitig in die Post geben oder im Wahlamt direkt abgeben!

Weitere Informationen sowie am die Ergebnisse der Bundestagswahl am Wahlabend erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de sowie für die Landratswahl auf der Seite www.mainz-bingen.de.

Öffnungszeiten zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen (Wahlamt, Rochusallee 2) ab 10. Februar 2025

montags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags- donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

zusätzlich: 

Freitag, 21.02.2025 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag, 22.02.2025

10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Achtung, Ausstellung der Briefwahl nur noch in besonderen Fällen möglich)

Sonntag, 23.02.2025

08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Achtung, Ausstellung der Briefwahl nur noch in besonderen Fällen möglich)

Im Falle einer Stichwahl werden die sodann geltenden Sonderöffnungszeiten zu gegebenem Zeitpunkt erneut veröffentlicht.

 Wahlergebnisse

 Die Ergebnisse können Sie über die Homepage des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de einsehen.

Kontakt

Amt
Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung
Wahlamt
Strasse
Rochusallee 2
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Telefon
06721 184-195
Telefax
06721 184-180
E-Mail
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