Widerspruch gegen Datenübermittlung und Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
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Lebensbereich
Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- oder Auskunftssperren können in folgenden Fällen beantragt werden:
- Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Altersjubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Ehejubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Am Burggraben 7
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Bürgerbüro aufrgund der geltenden Corona-Bekämpfungsverodnung des Landes RLP nur mit medizinischen Masken (OP-Masken, FFP-2-Masken) gestattet ist.
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro zurzeit corona-bedingt nur Termine nach vorheriger Absprache vergibt. Mehr Informationen finden Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung der Stadtverwaltung: