Ortsrecht
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Nach Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 49 Abs. 3 LV ist den Gemeinden das Recht garantiert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsgarantie).
Die Satzungsbefugnis der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist in § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Danach können Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen.
Die Satzungen werden vom Rat der Stadt Bingen in öffentlicher Sitzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Zuständigkeit
- Amt
- Hauptamt
- Abteilung
- Zentrale Dienste / Rat und Ausschüsse
- Ansprechpartner
- Laura Ludwig
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-136
- Telefax
- 06721 184-170
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Formulare und Merkblätter
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".