Ordnungswidrigkeitenanzeige
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Ordnungswidrige Sachverhalte, wie z.B.
- Mitführen von Kraftfahrzeugen in öffentlichen Anlagen außerhalb zugelassener Ausnahmen
- Benutzung von Fahrrädern in öffentlichen Anlagen außerhalb besonders ausgewiesener Radwege
- Nichtbeseitigung von Verunreinigungen durch Hunde (z. B. Hundekot)
- Mitführen von Hunden auf Spielplätzen
- Nichtanleinen von Hunden auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen
- Nichtanleinen von Hunden außerhalb bebauter Ortslagen, wenn sich Personen nähern
- Wegwerfen/Liegenlassen von Abfällen oder Hausmüll auf/in öffentlichen Straßen oder Anlagen
- Entsorgung von Haus-/Gartenabfällen in öffentliche Müllbehälter
- Verunreinigung von Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen
- Zweckfremde Benutzung, Verunreinigung etc. von Wegen, Rasenflächen usw.
- Zelten in öffentlichen Anlagen
- Entzündung von Feuer außerhalb der zugelassenen Feuerstellen in öffentlichen Anlagen
- Grillen auf ausgewiesenen öffentlichen Grillplätzen ohne Genehmigung
- Handel mit Gegenständen aller Art in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung
- Durchführung von gewerblichen Maßnahmen, Werbung oder Schauspiel in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung
- Anbringung von Plakaten, Handzetteln, Ständern o. ä. an Bäumen in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung
- Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen Flächen und Gebäuden
können der Ordnungsbehörde der Stadt Bingen am Rhein angezeigt werden.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung