Gewerbesteuer
Rechtsgrundlagen sind das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, die Gewerbesteuer-Richtlinien und die Abgabenordnung.
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Sach- oder Objektsteuer); steuerberechtigt sind die Gemeinden als Abgabegläubiger.
Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft.
Die zu zahlende Gewerbesteuer errrechnet sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag unter Anwendung des im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatzes.
Der Gewerbesteuerhebesatz in Bingen am Rhein beträgt derzeit 390 %.
Zuständigkeit
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Steuerabteilung
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-231
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
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