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Verkehrseinschränkungen wegen Markierungsarbeiten
Fr 19.07.2019 | Pressemitteilungen

Verschiedene Straßen im Landkreis (auch in Dromersheim) sind betroffen
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass witterungsabhängig ab Montag, 22. Juli bis voraussichtlich Freitag, 16. August, auf mehreren klassifizierten Straßen in den Landkreisen Mainz-Bingen sowie Alzey-Worms Markierungsarbeiten durchgeführt werden.
In der 30. KW (22. – 26. Juli) sind Markierungsarbeiten in den Bereichen Münster-Sarmsheim, Bingen-Dromersheim, Groß-Winternheim und Waldalgesheim vorgesehen.
In der 31. KW ( 29.07. – 02.08.) erfolgen Markierungen in den Bereichen Gau-Bickelheim, Sprendlingen und Wörrstadt.
Ab der 32. KW (05.08. – 09.08) sind Straßen in den Bereichen Undenheim, Biebelnheim, Spiesheim, Nieder-Olm betroffen.
In der 33. KW (12.08. – 16.08.) erfolgen die Arbeiten in den Bereichen Weinolsheim, Mommenheim, Zornheim und Oppenheim.
Aufgrund neuer Vorschriften zur Arbeitssicherheit kommt es daher in den genannten Bereichen zu halbseitigen Sperrungen und auch Vollsperrungen. Verkehrsumleitungen werden ausgeschildert.
Mit den bundesweit eingeführten neuen technischen Regeln für Arbeitsstätten „ASR A 5.2 – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen“ vom Dezember 2018 soll für mehr Sicherheit der Arbeiter auf Straßenbaustellen und den Unterhaltungsdienst der Straßenmeistereien gesorgt werden.
Zusätzliche Sicherheitsabstände zwischen den Arbeitern auf Straßenbaustellen und dem vorbeifließenden Verkehr sollen die Arbeitssicherheit verbessern.
Diese zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen werden künftig auch bei der Absicherung von Baustellen kürzerer Dauer – sog. Tagesbaustellen – vermehrt zu Vollsperrungen führen, weil die Restfahrbahnbreite nicht mehr gegeben sein wird.
Der Verkehrsteilnehmer muss sich bei kurzzeitigen Vollsperrungen, ggfls. mittels Ampelschaltung, auf längere Wartezeiten einstellen. Je nach Erfordernis kann bei Vollsperrung auch eine Umleitung des Verkehrs eingerichtet werden.
Im Sinne der Sicherheit für die Arbeiter auf Straßenbaustellen werden die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Behinderungen im Verkehrsablauf gebeten.
(Quelle: LBM)