Wichtige Hinweise
- In diesen Baulückenkataster befinden sich nur Flächen, deren Eigentümer einer Veröffentlichung ihrer Fläche nicht widersprochen haben.
- Jeder Eigentümer hat das Recht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Baulücke einzulegen.
- Es sind nur Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung dargestellt. Gewerbliche Baulücken sind nicht dargestellt.
- Von Seiten der Stadt Bingen wird keine Haftung dafür übernommen, dass die im Baulückenkataster veröffentlichten Grundstücke bzw. Flächen tatsächlich bebaubar sind. Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke ausgegangen. Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder. Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Das Baulückenkataster umfasst keine Angaben zu Namen von Eigentümern oder Grundstückspreisen.
- Es ist unbekannt, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht. Aus den Darstellungen im Baulückenkataster lässt sich daher keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer ableiten.
- Das Baulückenkataster der Stadt Bingen am Rhein wird regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann von Seiten der Stadt Bingen nicht ausgeschlossen werden, dass die im Baulückenkataster dargestellten Grundstücke bzw. Flächen zwischenzeitlich bebaut sind.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Stadt Bingen am Rhein übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Mängel der angebotenen Daten. Aus den Karteninhalten inklusiver verlinkter Dokumente können Rechtsansprüche weder begründet noch abgeleitet werden.