Datenschutz und Widerspruchsrecht

Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über die Namen und Adressen der jeweiligen Grundstückseigentümer.

Die Aufstellung und Bereitstellung des Baulückenkatasters macht die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Die Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

Link Information nach § 13 DSGVO für Interessenten
Link Information nach § 13 DSGVO für Grundstückseigentümer

Alle Grundstückseigentümer haben seit dem 21.04.2021 die Möglichkeit, der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulückenkataster zu widersprechen. Die entsprechenden Informationen werden dann aus dem Baulückenkataster entfernt.

Das Formular zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung des Grundstücks im Baulückenkataster finden Sie unter „Informationen für Grundstückseigentümer“.

Hinweis: Ein Widerspruch hat nur Einfluss auf die Veröffentlichung des Grundstücks im Baulückenkataster. Er hat keinerlei Einfluss auf die Planungssituation des Grundstückes z.B. dessen verwaltungsinterne planungsrechtliche Einstufung als Baulücke oder untergenutztes Grundstück.