Aktionsplan

Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Inklusion

Inklusion bedeuted erstmal „Teilhabe“. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an allen Bereichen, also Arbeit, Freizeit, Bildung, Familie und politischen Prozessen. Die Teilhabe darf dabei nicht aufgrund von stereotypen Merkmalen verhindert werden. Dazu zählt natürlich nicht nur Behinderung, wenn auch klar ist, dass behinderte Menschen aufgrund des Bildes, was über sie immer noch vermittelt wird, die Teilhabe besonders oft verwehrt wird.

Teilhabe sollte dadurch ermöglicht werden, dass das Umfeld und die Umwelt so gestaltet werden, dass Barrieren beseitigt werden. Dafür steht der Aktionsplan der Stadt Bingen am Rhein

Inhaltsverzeichnis:

3.1 Erziehung und Bildung - verantwortlich hauptsächlich das Land und die Stadt

3.2 Arbeit - verantwortlich der Arbeitgeber und das Arbeitsamt

3.3 Wohnen – hier gilt es selbst aktiv zu werden

3.4 Kultur, Freizeit und Sport – Wünsche sollten auch hier durch uns definiert werden

3.5 Gesundheit und Pflege – das geht uns alle an, also aktiv werden

3.6 Schutz der Persönlichkeitsrechte – Der Gestzgeber ist hier in der Pflicht

3.7 Interessenvertretung – Verantwortlich die Verwaltung und die Behörden

3.8 Mobilität und Barrierefreiheit – Ein Jeder kann dazu beitragen

3.9 Barrierefreie Kommunikation und Information – woran es fehlt ist für jeden anders

3.10 sonstige Ziele und Maßnahmen – kann hier noch etwas hinzugefügt werden?

Diese 10 Punkte werden im Aktionsplan angesprochen. Es sind alle MitbügerInnen und Mitbürger aufgerufen dabei zu helfen diese Punkte in der Stadt, für die Stadt und unsere Bewohner zu optimieren. Helfen auch Sie uns die „Teilhabe“ von uns allen zu ermöglichen.

Aktionsplan der Stadt Bingen am Rhein - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen