Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung, mit der Sie eine Vertrauensperson als Ihren gesetzlichen Vertreter bestimmen können. Die Aufgaben Ihres Vertreters legen Sie in der Vollmacht fest. Eine Vollmacht kann staatliche Eingriffe in Ihre Privatangelegenheiten verhindern und soll eine Betreuung über das Amtsgericht überflüssig machen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • Ansprechpartner Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
  • Caritas Betreuungsverein
  • Malteser Hospizdienst
  • IGSL