Pflegeversicherung

Leistungen aus der Pflegeversicherung, z.B.: Hilfe beim Waschen und Anziehen erhält, wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der zuständigen Krankenkasse / Pflegekasse beantragt werden.

Anschließend prüft der medizinische Dienst der Krankenkasse, ob die Pflegebedürftigkeit so hoch ist, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden können. Z.B. erhält Leistungen der Pflegestufe l, wer mindestens pro Tag 46 Minuten Grundpflege und 44 Minuten Hilfe im Haushalt für sich benötigt.

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  • BEKO