Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Jede Heilbehandlungsmaßnahme bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Behandelten – oder falls dieser nicht einwilligungsfähig ist, eines Vertreters.
Wer diese Vertretung übernehmen kann und für die Durchsetzung Ihres Willens im Falle von Unfall oder Krankheit Sorge trägt, muss vorher geregelt sein. Damit dieser Vertreter Sicherheit darüber erhält, was Wille des zu Behandelnden ist, empfiehlt sich eine Patientenverfügung. Der Malteser Hospizdienst St. Hildegard in Bingen, Veronastraße 14, informiert ab sofort wieder jeweils am ersten Dienstag des Monats in der Zeit ab 10 Uhr sowie am dritten Donnerstag des Monats ab 18 Uhr über die Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Bitte planen Sie etwa 2 Zeitstunden ein.
Infos zur Veranstaltung
- Datum
- Do 15.12.2022
- Uhrzeit
- 18:00
- Veranstaltungsort
- Malteserhospizdienst in Bingen
- Straße
- Veronastraße 14
- PLZ und Ort
- 55411 Bingen
Infos zum Veranstalter
- Veranstalter
- Malteser Hospizdienst St. Hildegard
- Ansprechpartner
- Andrea Nichell-Karsch
- Telefon
- 06721-18588-132
- andrea.nichell-karsch@malteser.org
Kontakt
- Amt
- Hauptamt
- Abteilung
- Online-Redaktion
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-243
- Telefax
- 06721 184-170
- E-Mail schreiben