Volksentscheid am 19. Januar 1975
Kommt Bingen zu Hessen und Bingerbrück zu Nordrhein-Westfalen?
Heute mutet es seltsam an, dass Bingerbrück von Düsseldorf und Bingen von Wiesbaden aus regiert würde. Doch genau dies stand zur Abstimmung. Vor 50 Jahren, am 19. Januar 1975, ging es bei dem Volksentscheid um nicht weniger als den Fortbestand von Rheinland-Pfalz.
Der Volksentscheid (Plebiszit) hatte allerdings eine 20-jährige Vorgeschichte. Hätte die Wahl zeitnah zum Zeitpunkt des Begehrens (1956) stattgefunden, wäre diese Situation nicht unwahrscheinlich gewesen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland von den Siegermächten in Besatzungszonen aufgeteilt und entsprechend verwaltet. Noch bevor 1949 auf dem Gebiet der Westzonen die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, bildeten die Westalliierten neue Länder. So ordnete die französische Besatzungsmacht am 30. August 1946 die Bildung eines „rheinland-pfälzischen Landes“ an, das ein Jahr später seinen heutigen Namen Rheinland-Pfalz erhielt. Historische Zugehörigkeiten spielten bei der Grenzziehung der neuen Länder zwar eine Rolle, aber nur, wenn sie den Interessen der Besatzungsmächte nicht zuwiderliefen.
Bingen und Bingerbrück gehörten jahrhundertelang zu Kurmainz. Ab 1816 wurde Bingerbrück durch den Wiener Kongress Teil der preußischen Rheinprovinz und Bingen mit dem neuen Regierungsbezirk Rheinhessen wurde dem Großherzogtum Hessen(-Darmstadt) und späteren Volksstaat Hessen angegliedert. Viele wollten diese Zugehörigkeiten auch nach dem Krieg beibehalten, was aber den Interessen der französischen Besatzungsmacht entgegenstand.
Das neu geschaffene Bundesland Rheinland-Pfalz wurde von vielen Bürgern als ein künstliches Gebilde wahrgenommen und als „Land aus der Retorte“ bezeichnet, dem jedes Gemeinschaftsgefühl fehle. Ein Agrarland, das damals kaum über größere industrielle Zentren verfügte, die für wirtschaftlichen Aufschwung und Arbeitsplätze hätten sorgen können. Im Gegensatz dazu lockten ein starkes Rhein-Main-Gebiet oder die Industriezentren in NRW.
Im Frühjahr 1956 konnte das landesweite Volksbegehren schließlich durchgeführt werden. In vier der fünf rheinland-pfälzischen Landesbezirke erreichte es die notwendige Unterstützung von mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten, blieb aber unter der 25-Prozent-Marke. Nur wenn dieses höhere Quorum erreicht worden wäre, hätte der Volksentscheid innerhalb eines Jahres stattfinden müssen. Aus verschiedenen politischen Gründen wurde er aber bis 1975 hinausgezögert.
Als es dann schließlich am 19. Januar 1975 zur Abstimmung kam, war nicht nur eine neue Generation herangewachsen, sondern es hatte sich in Rheinland-Pfalz in den fast 30 Jahren seit 1946 auch ein gewisses Landesbewusstsein entwickelt. Entsprechend niedrig war die Wahlbeteiligung.
In Bingen zeigte sich der Widersinn besonders deutlich. Denn durch die kommunale Gebietsreform gehörte Bingerbrück nun zu Bingen. Doch während die Bürger in Bingerbrück für eine Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen abstimmten, entschieden die anderen Stadtteile über eine solche zu Hessen.
Die Wahlbeteiligung lag in Bingerbrück bei 26,7%, in den anderen Stadtteilen bei 30,4%. Das Votum war ähnlich eindeutig: 80,3% in Bingerbrück und 82% in den anderen Stadtteilen stimmten für den Verbleib bei Rheinland-Pfalz.
ArchivDingsTag, 14. Januar 2025