#1-1571: Instruktionen für den Schulmeister

Im Stadtratsprotokoll vom 24. Juni 1571 geht es um die Einstellung eines neuen Lehrers, des „Kinderschulmeisters“:

Der hatte im Auftrag von Kirche und Stadt dafür zu sorgen, dass die Bürgersöhne ein wenig Latein lernten, sich nicht allzu ungehobelt benahmen und den Gottesdienst regelmäßig durch Gesangsbeiträge bereicherten. Allzu hohe Anforderungen an die pädagogische Eignung des Kandidaten wurden dabei nicht gestellt, wie aus der „Stellenbeschreibung“ hervorgeht …