Wochen- und Monatstickets

Dauerparkkunden werden künftig in Bewohner und Nichtbewohner unterschieden. Ab 01.01.2018 sind Bewohner die Personen, die im Stadtgebiet von Bingen ihren Wohnsitz haben oder die Personen, die im Stadtgebiet ein Geschäft führen, auf dass ein Firmenfahrzeug angemeldet ist. Je nachdem zu welcher Personengruppe Sie zählen, kann für Sie ein Bewohnerticket bzw. ein Nichtbewohnerticket ausgestellt werden. 

Bewohner“ dürfen ab 01.01.2018 mit einem Dauerparkticket auf dem Gerbhausparkplatz, auf dem südlichen Teil des Naheparkplatzes ab Höhe Zehnthofstraße, im Rheinkai und in der Rochusallee - nördliche Straßenseite sowie nördlich der Bahnlinie parken (Museumstraße bis zur Hafenstraße, Höhe Autofähre Bingen-Rüdesheim). Diese müssen beim Erwerb eines Dauerparktickets für die Tarifzone 2 anhand des Personalausweises den Wohnsitz im Stadtgebiet nachweisen und durch Vorlage einer Zulassungsbescheinigung bzw. des Kfz-Scheines belegen, dass ein bestimmtes Kraftfahrzeug z.B. seiner Person, seinem Haushalt, seiner gewerblichen Tätigkeit o.ä. zuzuordnen ist. Das Kfz-Kennzeichen wird in dem Dauerparkticket eingetragen.

Nichtbewohner“ dürfen nur auf den Parkplätzen nördlich der Bahnlinie parken (Museumstraße bis zur Hafenstraße Höhe Autofähre Bingen-Rüdesheim). Mit einem Wochenticket dürfen „Nichtbewohner“ auch auf dem Gerbhausparkplatz, auf dem südlichen Teil des Naheparkplatzes ab Höhe Zehnthofstraße, im Rheinkai und in der Rochusallee - nördliche Straßenseite parken.

Das Parken mit Monatstickets von Nichtbewohnern in anderen Straßenbereichen (z.B. Rheinkai) wird nur noch bei Straßensperrungen (z.B. Winzerfest) geduldet.

Dauerparkkunden haben die Möglichkeit, Monatstickets für die Tarifzone 2 (Bewohner) und die Tarifzone 3 (Bewohner + Nichtbewohner) beim Bürgerbüro, Basilikastraße 4 oder bei der Touristinformation, Rheinkai 21, zu erwerben.

Wochentickets für die Tarifzonen 2 und 3 können von Bewohnern und Nichtbewohnern gleichermaßen bei den oben genannten Verkaufsstellen erworben werden. Monatstickets für die Tarifzone 2 sind weiterhin nur für Bewohner vorgesehen.


 

Kontakt zur Verkaufsstelle

Amt
Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung
Bürgerbüro
Strasse
Basilikastraße 4
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Weiteres

Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308

Telefon
06721 184-300
Telefax
06721 184-310
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Öffnungszeiten

++ Geänderte Öffnungszeiten in den rheinland-pfälzischen Sommerferien (29.6.-7.8.):

Mo 8:30-12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Di-Do 8:30-13:00 Uhr
Fr 8:30-12:00 Uhr

++

Öffnungszeiten:

Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00  - 18.00 Uhr
Di:  08.30 - 12.00 Uhr und 13.00  - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00  - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00  - 15.00 Uhr
Fr:  08.30 - 12.00 Uhr 

In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.

Kontakt zur Verkaufsstelle

Amt
Bingen Tourismus & Kongress GmbH
Abteilung
Tourist-Information
Strasse
Rheinkai 21
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55411 Bingen am Rhein
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Sommer (Ostern bis Oktober)

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09:00 bis 16:00 Uhr

SA

10:00 bis 14:00 Uhr

Winter (November bis Ostern)

MO bis DO

09:00 bis 16:00 Uhr

FR

09:00 bis 13:00 Uhr