Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) durch die Stadt erhoben.

Die hierfür entstehenden Kosten werden zu 90 % auf die Eigentümer der durch die jeweilige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke umgelegt.

Der typische Fall einer Erschließungsanlage ist die Herstellung einer neuen Straße auf der "grünen Wiese" (Neubaugebiet), um neu gebildete Grundstücke baureif zu machen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Bingen am Rhein:

Kontakt

Name
Stadtwerke Bingen
Strasse
Saarlandstraße 364
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein