Zweckverband Regionalbad Bingen – Ingelheim

30.10.2023

Öffentliche Bekanntmachung

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haus haltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bingen am Rhein,
Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Zimmer 33, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bingen, Ingelheim und Gau-Algesheim haben die
Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei dem Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein oder elektronisch an zweckverband.regionalbad-bingeningelheim@bingen.de  einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge
in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bingen am Rhein, 30.10.23
Eveline Breyer
Verbandsvorsteherin

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