Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim

06.09.2023

Allgemeinverfügung

Aufgrund des Beschlusses der Zweckverbandsversammlung Gewerbe- und Industriepark Bingen
am Rhein und Grolsheim vom 19.07.2023 wird die Verlängerung der „Willy-Brandt-Allee“ in Grolsheim
gem. § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG, BS 91-1) als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3 Buchstabe 3 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf die Grundstücke Grolsheim, Flur 3 Nr. 128/3, 127/6, 127/5, 129/10, 89/3, 88/2,
87/1 und 90/4.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, Geschäftsstelle, Dienstgebäude Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, schriftlich oder
zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist
(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verwaltungsbehörde
eingegangen ist.
Zweckverband Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher

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