Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bingen am Rhein (Nr. 464.0) für das gesamte Gebiet der Stadt Bingen am Rhein

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) i.V.m. dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBL. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2234).

Die am 30.08.2018 durch den Rat der Stadt Bingen beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bingen wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 05.07.2021 bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Auslegung des Flächennutzungsplanvorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Wesentliches Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile für einen Zeitraum von ca. 15 bis 20 Jahren, indem die sich aus den voraussichtlichen Bedürfnissen ergebende, beabsichtigte Art der Bodennutzung dargestellt wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bingen am Rhein. 

Hiermit wird die Auslegungdes Flächennutzungsplanvorentwurfesgemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplanvorentwurf liegt einschließlich Planzeichnung, Begründung und Anlage zur Begründung in der Zeit vom 02.02.2023 bis einschließlich 03.03.2023 offen.

Ergänzend wird der Landschaftsplan zur Flächennutzungsplanung zur Einsichtnahme bereitgestellt. 

Während der Auslegung hat jeder das Recht, den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes einzusehen und zu erörtern. Anregungen zum Flächennutzungsplan können während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden.

Entsprechend § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2234) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet unter der Adresse: http://www.bingen.de/aktuelle-bauleitplanverfahren sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de ersetzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Ziegert (Telefon 06721-184-146) oder stadtplanung@bingen.de.

Stellungnahmen sind zu adressieren an: Stadtverwaltung Bingen, Bauamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein oder per Mail an stadtplanung@bingen.de. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde wird nach vorheriger Terminvereinbarung (siehe oben) ermöglicht. 

Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Stadt Bingen abgerufen werden kann.

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 18.01.2023
Thomas Feser
Oberbürgermeister

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