Bekanntmachung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim

10.01.2024

Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung / Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan  und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
wurde zwischenzeitlich der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp,
55411 Bingen am Rhein, Zimmer 48, Geschäftsstelle des Zweckverbandes, bis zur Beschlussfassung
über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen im Internet unter www.bingen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen zur Einsichtnahme
bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser
Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bingen, Geschäftsstelle des Zweckverbandes,
Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Bingen, Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Burg Klopp, 55411 Bingen oder elektronisch an wirtschaftsfoerderung@bingen.de einzureichen.
Die Verbandsversammlung wird am 31.01.2024 vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung
über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten
und beschließen.
Bingen am Rhein 10.01.2024
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher

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