Bekanntmachung
Bebauungsplan (BP) Scharlachberg, 1. Änderung“ in Bingen-Büdesheim (Nr. 305.1)
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) i.V.m. dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBL. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353)
Der Planungsausschuss der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes „Scharlachberg, 1. Änderung“ in Bingen-Büdesheim (Nr. 305.1) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Entscheidung zur Durchführung der Verfahrensschritte wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2019 auf den Planungsausschuss übertragen.
Hiermit wird die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans (Planzeichnungen und Textfestsetzungen), einschließlich Begründung und Umweltbericht inkl. aller Anlagen (u.a. Fachgutachten zu den Themen, Lärm, Auswirkungen auf den Einzelhandel, Wasserwirtschaft, Boden- und Grundwasserschutz sowie Artenschutz; s. u.), liegt in der Zeit vom 27.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022 offen.
Die in dem frühzeitigen Beteiligungs-Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ebenfalls offengelegt. Im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine umweltbezogenen Stellungnahmen vorgelegt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- (1) Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, Büro Dörhöfer & Partner vom 31.08.2022
- (2) Wasserwirtschaftliches Gutachten (Anlage 2 zur Begründung), ICON ING.-BÜRO H. WEBLER, Mainz, Stand 02.05.2019
- (3) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 3 zur Begründung), VIRIDITAS, Weiler bei Bingen, Stand: 31.10.2019
- (4) Schalltechnisches Gutachten (Anlage 4 zur Begründung), GSB SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO, St. Wendel, Stand 31.03.2021
- (5) Boden- Untersuchungen / historische Erkundungen (Anlage 5 zur Begründung), MULL & PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT (2022a), Hagen, Fortschreibung Stand 06.05.2022 (enthält auch die Ergebnisse der historischen Erkundungen aus dem Jahr 2021).
- (6) Grundwasser- Untersuchungen (Anlage 6 zur Begründung), MULL & PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT (2022B), Hagen, Stand 10.06.2022.
- (7) Schreiben der SGD RegioWAB Mainz vom 30.08.2022 (Az. Bi 16, 81-20-5042; 5/Bl:33) - (Anlage 7 zur Begründung).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit finden sich insbesondere in (1). Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben insbesondere zu Immissionen durch Lärm, zu Maßnahmen zum Schallschutz, zur Erholungseignung, zu potenziellen Auswirkungen der Altablagerungen und zu Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt finden sich insbesondere in (1) und (3). Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben insbesondere zum Bestand und Betroffenheit von Biotoptypen, von Tieren und Pflanzen und von geschützten Arten, zu Auswirkungen des Vorhabens auf Biotope, zu vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und zu Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden / Fläche und Wasser finden sich insbesondere in (1), (2), (5), (6) und (7). Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben insbesondere zu Bodentypen, zur Grundwasser-Situation, zur Versickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit, zu Oberflächenwasser und -abfluss, zu Möglichkeiten zur Reduzierung der Versiegelung, zu Schadstoffbelastungen und Sanierungserfordernissen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima / Luft, Lärm und Landschaft finden insbesondere sich in (1), (3) und (4). Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben insbesondere zur klimatischen Situation im Planungsgebiet, zu verkehrlichen (Vor-)Belastungen sowie zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie zu den jeweiligen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet unter der Adresse: http://www.bingen.de/aktuelle-bauleitplanverfahren sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de ersetzt.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden sie sich bitte an Frau Sarah Ziegert oder Frau Saskia Haas (Telefon 06721-184-146) oder stadtplanung@bingen.de.
Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplans können während der Offenlegung schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift gegeben werden.
Stellungnahmen sind zu adressieren an: Stadtverwaltung Bingen, Bauamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein.
Aufgrund der Sondersituation "COVID-19" wird darum gebeten, Einwendungen per E-Mail an: stadtplanung@bingen.de einzureichen. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde werden nach vorheriger Terminvereinbarung (siehe oben) ermöglicht.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt vollständig im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes ´Scharlachberg` (Nr. 305.0) und wird im Osten durch die Schultheiß-Kollei-Straße (L 417), im Süden durch die Hitchinstraße (K 9) westlich des „Hitchin-Kreisels, im Westen durch die B 9 und die Nahe und im Norden durch die Saarlandstraße (L 417) begrenzt.
Er umfasst die Parzellen der Gemarkung Bingen-BüdesheimFlur 7 Nummer 149/7, 149/11, 149/15 und 149/26 sowie Flur 12 Nummer 6/3, 8/3, 8/7, 8/9, 8/11, 8/15, 8/17, 8/18, 8/22, 8/24, 8/25, 8/26, 8/27, 8/28, 9, 10/1, 10/2, 11, 15/1, 17/5, 17/6, 17/7, 19/9, 20/1, 21/1, 21/3, 21/4, 22/5, 22/6, 22/9, 23/4, 23/5, 24/1, 24/3, 24/4, 27/6, 27/7, 27/8, 27/10, 27/13, 27/14, 33/1, 33/2, 34, 35, 178, 179/2, 179/3 und 179/4.
Planskizze Bebauungsplanänderung
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Stadt Bingen abgerufen werden kann.
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 15.09.2022
Thomas Feser
Oberbürgermeister