Bebauungsplan „Johannisstraße/Kirche, 2. Änderung“ in Bingen-Büdesheim (Nr. 302.2)
07.08.2025
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)
Wesentliches Ziel der Bebauungsplanung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnnutzung zu schaffen und der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken für Eigenheime nachzukommen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Johannisstraße/Kirche, 2. Änderung“ liegt am östlichen Ortsrand von Bingen-Büdesheim und wird nördlich umgrenzt vom Friedhof und südlich von der ehemaligen B9. Der geplante Bebauungsplan ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und umfasst die folgenden Grundstücke der Gemarkung Büdesheim:
Flur 22: Flurstücke 154/2 tlw., 154/3, 154/4 tlw., 154/5 teilw., 229 tlw.
Flur 23: Flurstücke 56/1, 68/1, 69, 85/3 tlw., 86, 87, 88, 89, 90, 117 tlw.
Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 beschlossen, den geänderten Bebauungsplanentwurf „Johannisstraße/Kirche“ 2. Änderung in Bingen-Büdesheim (Nr. 302.2) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen und die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in der Zeit vom 10.07.2024 bis zum 12.08.2024 durchgeführt. Ergänzend zu der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde am 10.07.2024 eine Informationsveranstaltung in der Mensa der Realschule plus „Am Scharlachberg“ durchgeführt.
Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss hat die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen in seiner Sitzung am 10.06.2025 beschlossen.
In einer zweiten Informationsveranstaltung am 22.07.2025 in der Mensa der Realschule plus „Am Scharlachberg“ wurden die vom Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss beschlossenen Ergebnisse der Abwägung sowie der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans, die Gegenstand dieser Offenlage sind, präsentiert. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplanentwurf liegt einschließlich Planzeichnung, Textfestsetzung, Begründung mit integriertem Umweltbericht, die Anlage zur Begründung (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie artenschutzrechtliche Prüfung), der schalltechnischen Untersuchung sowie die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025 offen.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Anlagen im Internet unter der Adresse: https://www.bingen.de/leben/wohnen-in-bingen/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de zur Verfügung gestellt.
Es wird darum gebeten, Einwendungen per E-Mail an: stadtplanung@bingen.de einzureichen. Stellungnahmen, die auf postalischem Weg eingereicht werden, sind zu adressieren an: Stadtverwaltung Bingen, Bauamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde werden nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht.
Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Frau Lina Hofmann (Telefon 06721-184-158) oder stadtplanung@bingen.de.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Stadt Bingen abgerufen werden kann.
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 29.07.2025
Thomas Feser
Oberbürgermeister